Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG [NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT] DER WIESE B.V. MIT SITZ IN 5095 AM HOOGE MIERDE (NIEDERLANDE), RISPENSTRAAT 1
1. ALLGEMEINES
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Offerten, angenommenen Bestellungen, Aufträge, Regelungen und anderen Verträge sowie für sämtliche Verhandlungen, die die DER WIESE B.V., im Folgenden als „DER WIESE“ bezeichnet, gegebenenfalls über einen Bevollmächtigten, mit einem Dritten, im Folgenden als „Abnehmer“ bezeichnet, unter Ausschluss anderer Geschäftsbedingungen und Konditionen eingegangen ist; es sei denn, DER WIESE erklärt ausdrücklich schriftlich, dass entsprechende andere Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Die Anwendbarkeit entsprechender anderer Geschäftsbedingungen bezieht sich im gegebenen Fall ausschließlich auf den betreffenden Vertrag. Vereinbarungen über Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Ein Abnehmer, der einmal unter Anwendung dieser Geschäftsbedingungen von DER WIESE gekauft hat, erklärt sich bei etwaigen, danach vom Abnehmer aufgegebenen Bestellungen oder eingegangenen Verhandlungen stillschweigend mit der Anwendung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden; dies unabhängig davon, ob die entsprechende Bestellung schriftlich bestätigt wurde.
2. ANGEBOTE UND VERTRÄGE
2.1. Sämtliche Offerten von DER WIESE einschließlich aller darin einbegriffenen Besonderheiten und Preisangaben jeglicher Form sind völlig unverbindlich und verpflichten DER WIESE in keinerlei Weise; es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Ohne Auftragsbestätigung seitens DER WIESE bzw. ohne schriftliche Vertragsunterzeichnung seitens DER WIESE gilt die Bestellung bzw. der Auftrag des Abnehmers nicht als von DER WIESE angenommen. Auch Bestellungen, die der Abnehmer telefonisch oder per E-Mail aufgibt, kommen erst durch die schriftliche Bestätigung seitens DER WIESE zustande.
2.2. Der Vertrag zwischen DER WIESE und dem Abnehmer kommt erst zustande, nachdem DER WIESE den ihr erteilten Auftrag schriftlich angenommen beziehungsweise bestätigt hat. Es wird davon ausgegangen, dass die Auftragsbestätigung der DER WIESE den Vertrag korrekt und vollständig wiedergibt; es sei denn, der Abnehmer teilt der DER WIESE innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit. Auf jeden Fall gilt der Vertrag ebenfalls als zustande gekommen, sobald DER WIESE wegen der Dringlichkeit des Auftrags mit seiner Durchführung beginnt. In diesem Fall gilt die Rechnung, die DER WIESE dem Abnehmer übersendet, als Auftragsbestätigung. Der Abnehmer hat sodann keine Möglichkeit, gegen die Auftragsbestätigung Einspruch zu erheben.
2.3. Zusagen, Angebote und Absprachen, die der Abnehmer gegenüber DER WIESE beziehungsweise den von DER WIESE hinzugezogenen Dritten, worunter ausdrücklich auch Mitarbeiter von DER WIESE zu verstehen sind, macht bzw. trifft, verpflichten DER WIESE nur, wenn DER WIESE selbst sie schriftlich bestätigt.
2.4. Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten nur, wenn DER WIESE und der Abnehmer sie ausdrücklich und schriftlich vereinbaren. Nach Auftragsannahme führt DER WIESE Änderungen, die der Abnehmer schriftlich und in eindeutiger Formulierung oder Beschreibung mitteilt, erst durch, nachdem IDE DELITE diese schriftlich bestätigt hat. Falls DER WIESE aus eigenen Gründen beschließt, die mitgeteilten Änderungen nicht durchzuführen, ist der Abnehmer keinesfalls berechtigt, den Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen und haftet er in vollem Umfang für die Zahlung der DER WIESE bereits entstandenen Kosten sowie des Betrags der Gewinneinbußen der DER WIESE. Die Änderung eines von DER WIESE bereits angenommenen Auftrags durch den Abnehmer kann eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist nach sich ziehen. DER WIESE ist berechtigt, dem Abnehmer Mehrarbeit infolge geänderter oder ergänzender Arbeiten in Rechnung zu stellen, die auf Wunsch oder im Auftrag des Abnehmers durchgeführt werden beziehungsweise die erfolgen, da sie nach dem Urteil der DER WIESE unbedingt notwendig sind.
2.5. DER WIESE haftet in keinerlei Weise und ist zu nichts verpflichtet, falls der Liefergegenstand in irgendeiner Weise von gegebenenfalls in Broschüren, in Drucksachen oder auf der Website von DER WIESE veröffentlichten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Prototypen oder Mustern sowie den darin oder dabei angegebenen farblichen, größenbezogenen, gewichtsbezogenen und sonstigen Spezifikationen und Besonderheiten abweicht. Das Urheberrecht an den Drucksachen, den Broschüren und der Website der DER WIESE sowie an den Prototypen, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Mustern usw. liegt bei DER WIESE. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der DER WIESE ist ihre Vervielfältigung und Veröffentlichung untersagt. Auf erstes Ersuchen der DER WIESE sind ihr umgehend alle Broschüren, Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Prototypen, Muster usw. per Einschreiben zurückzusenden und sämtliche, zum eigenen Gebrauch gegebenenfalls angefertigten Kopien zu vernichten.
2.6. DER WIESE behält sich das Recht vor, an den in ihrem Katalog, den Broschüren und anderen Drucksachen sowie auf ihrer Website abgebildeten Artikeln Änderungen vorzunehmen und sie aus dem Sortiment zu nehmen.
2.7. Der Abnehmer erteilt DER WIESE bereits jetzt für später die Zustimmung, den Vertrag in Teilen durchzuführen und dem Abnehmer jede Teillieferung einzeln in Rechnung zu stellen. Jede Teillieferung gilt als Einzellieferung im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.
2.8. Verträge, die durch Vermittlung von Vertretern oder Bevollmächtigten der DER WIESE zustande gekommen sind, binden DER WIESE erst, nachdem DER WIESE die Verträge schriftlich bestätigt beziehungsweise die Lieferung in die Wege geleitet hat.
2.9. Der Abnehmer gewährleistet, dass DER WIESE sämtliche Daten, die DER WIESE für die nach seinem Urteil angemessene Durchführung des erteilten Auftrags benötigt, rechtzeitig in der von DER WIESE gewünschten Form erhält.
2.10. Der Abnehmer gewährleistet, dass die behördlicherseits notwendigen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen. DER WIESE hat das Recht, die Lieferung bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem der Abnehmer die in diesem und dem vorigen Absatz erwähnten Verpflichtungen erfüllt hat.
3. LIEFERUNG
3.1. Die von DER WIESE angegebene Lieferfrist läuft erst ab der schriftlichen Bestätigung des Auftrags durch DER WIESE. Die angegebenen Fristen sind völlig unverbindlich, wenngleich DER WIESE alles in ihren Kräften Stehende unternimmt, um die Lieferung innerhalb der vereinbarten Frist zu gewährleisten. Sollte eine Lieferung unvorhergesehen nicht innerhalb der angegebenen Frist erfolgen können, so kann DER WIESE dafür nicht haftbar gemacht werden. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist begründet für den Abnehmer weder ein Recht auf eine (teilweise) Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber DER WIESE - ausdrücklich einschließlich der Zahlungsverpflichtungen - noch einen Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz; es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DER WIESE vor, wobei Fehler ihrer nicht leitenden Mitarbeiter ausdrücklich nicht darunter fallen.
3.2. Ein Aufschub einer Lieferfrist auf Wunsch des Abnehmers kann lediglich mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von DER WIESE eingeräumt werden, und zwar unter der Bedingung, dass der Abnehmer den der DER WIESE geschuldeten Betrag vor dem in erster Instanz vereinbarten Datum begleicht und die mit dem Aufschub verbundenen Kosten und Einbußen vollständig vom Abnehmer getragen werden, wobei die Kostenaufstellung, die DER WIESE dem Abnehmer zur Verfügung stellt, für den Abnehmer verbindlich ist.
3.3. Die Lieferung erfolgt an dem Ort, an dem der Abnehmer seine Geschäftsanschrift hat. Die Transportkosten sowie die Kosten der Transportversicherung trägt DER WIESE; es sei denn, es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ab dem Zeitpunkt, an dem DER WIESE die gelieferten Sachen bei der Geschäftsanschrift des Abnehmers abgeliefert hat, trägt der Abnehmer die Gefahr hinsichtlich der gelieferten Sachen. Die Lieferung umfasst die Lieferung im Erdgeschoss. Ausdrücklich ausgenommen sind etwaiger Vertikaltransport sowie Anschluss- und Bauarbeiten, die ganzheitlich auf Kosten und Gefahr des Abnehmers erfolgen. Als Lieferdatum gilt der Tag, an dem die Lieferung tatsächlich erfolgt ist beziehungsweise an dem DER WIESE dem Abnehmer die vereinbarten Sachen zum ersten Mal zur Abnahme angeboten hat.
3.4. Sollte der Abnehmer mit der Abnahme der gelieferten Sachen in Verzug sein, wenn DER WIESE ihm diese Sachen zum ersten Mal anbietet, ist DER WIESE berechtigt, die Sachen nach freiem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Abnehmers zu lagern. Der Abnehmer erhält innerhalb von 3 Wochen ab dem Datum, an dem er über die Lagerung unterrichtet wurde, die Gelegenheit, die gelagerten Sachen noch abzunehmen und nach vorheriger Absprache abzuholen; vorausgesetzt, der Abnehmer zahlt sodann in bar alle Lagerhaltungs- und Handlingkosten zuzüglich der angefallenen Zinsen und einer von Rechts wegen zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 15 % der vereinbarten Gegenleistung, und zwar unbeschadet des Rechts der DER WIESE auf Schadenersatz und/oder Auflösung des Vertrags. DER WIESE ist befugt, die Herausgabe der Sachen auszusetzen, bis der Abnehmer die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens, den die DER WIESE erlitten hat, und zur Zahlung der Lagerhaltungskosten sowie der Zinsen und der Vertragsstrafe erfüllt hat.
3.5. Sowohl bei einem Vertrag über die Lieferung von Sachen als auch bei einem Vertrag über die Erbringung von (Reparatur- und/oder Service-) Dienstleistungen gewährleistet der Abnehmer jeweils, dass die Monteure der DER WIESE bei ihrem Eintreffen unverzüglich mit ihren Arbeiten beginnen und sie ohne Unterbrechung erledigen können. Der Abnehmer ist verpflichtet, den Monteuren der DER WIESE die notwendigen Mitarbeiter sowie die notwendigen und üblichen (Hilfs-)Materialien zur Verfügung zu stellen. Sollte es nicht möglich sein, dass die Monteure der DER WIESE am vereinbarten Tag mit ihren Arbeiten beginnen können oder sollte der Fortgang der Arbeiten der Monteure der DER WIESE durch Umstände verzögert werden, die der Abnehmer zu vertreten hat, hat der Abnehmer den sich daraus für die DER WIESE ergebenden Schaden zu ersetzen. Der Abnehmer gewährleistet die Wasser- und Stromversorgung sowie Entsorgungsmöglichkeiten. Die Kosten für den erforderlichen Strom und das Wasser trägt der Abnehmer. Der Abnehmer gewährleistet, dass von Dritten auszuführende Arbeiten, die nicht zu den Arbeiten der DER WIESE gehören, in einer Weise und so rechtzeitig durchgeführt werden, dass die Ausführung der Arbeiten durch die Monteure der DER WIESE dadurch nicht verzögert wird. Zusätzliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der Abnehmer diese, ihm obliegende Pflicht nicht erfüllt, trägt ganzheitlich der Abnehmer. Sollte der Abnehmer mit der Erfüllung der in diesem Absatz genannten Pflicht in Verzug sein, hat DER WIESE das Recht, die Durchführung der Montagearbeiten auszusetzen, dem Abnehmer die sich aus der Verzögerung ergebenden Kosten in Rechnung zu stellen beziehungsweise den Vertrag aufzulösen, ohne dass es dazu einer Mitteilung, Ankündigung oder Inverzugsetzung seitens DER WIESE bedarf. Im gegebenen Fall hat DER WIESE Anspruch auf Schadenersatz, falls der Vertrag bereits teilweise ausgeführt worden ist, sowie auf Ersatz des entgangenen Gewinns.
4. GARANTIE
4.1. DER WIESE gewährt dem Abnehmer für die Geräte, die sie dem Abnehmer liefert, zu denen auch, aber nicht ausschließlich Eismaschinen, das Bedienungssystem der Eismaschinen, Drucker, Eis- und Kühlschränke gehören, eine Garantie für die Dauer von 2 Jahren für die Konstruktionen als solche, einschließlich ihrer Einzelteile und der für sie verwendeten Materialien. Für Gebrauchtwaren gilt eine noch festzusetzende Garantie.
4.2. Bei Mängeln an den gelieferten Geräten, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung offenbaren und ausschließlich auf die Untauglichkeit der Konstruktionen, der Einzelteile oder der für sie verwendeten Materialien zurückzuführen sind, ist DER WIESE verpflichtet, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder die betreffenden Einzelteile auszutauschen oder Reparaturarbeiten durchzuführen. Sollte DER WIESE während des Garantiezeitraums ein geliefertes Gerät austauschen, bleibt das ursprüngliche Anfangsdatum des Garantiezeitraums unverändert, sodass dadurch keine Verlängerung des Garantiezeitraums bewirkt wird.
4.3. Die in den vorigen Absätzen erwähnte Garantie findet nur Anwendung, wenn die unter die Garantie fallenden Geräte normal verwendet wurden, sie gut gewartet wurden, DER WIESE keine Benutzerfehler feststellt und die Gebrauchsanweisung und die (Bedienungs-, Installations- und Desinfektions-) Vorgaben der DER WIESE genau befolgt wurden. Wenn die Geräte für Zwecke verwendet wurden, für die sie nicht geeignet und nicht vorgesehen sind, beziehungsweise wenn andere als DER WIESE oder ein von DER WIESE angewiesener Servicebetrieb bzw. Monteur ohne vorherige schriftliche Zustimmung der DER WIESE diese Geräte repariert oder ein Einzelteil dieser Geräte ausgetauscht haben, erlischt jeglicher Garantieanspruch des Abnehmers. Es besteht außerdem kein Garantieanspruch für die Reparatur oder den Austausch von Sachen oder Einzelteilen der Geräte, deren Verschleiß oder Defekt auf einen normalen Gebrauch zurückzuführen ist.
4.4. Die in den vorigen Absätzen erwähnte Garantie gilt nur, sofern und insoweit DER WIESEs Zulieferer oder Hersteller der DER WIESE für die betreffende Geräte oder Einzelteile oder Materialien eine entsprechende Garantie gewähren. Auf Wunsch unterrichtet DER WIESE den Abnehmer, wenn eine derartige Garantie gewährt wird. Wird sie nicht gewährt, hat der Abnehmer keinen Anspruch auf die in den vorigen Absätzen erwähnte Garantie.
4.5. Falls ein anderer als DER WIESE oder ein dazu von der DER WIESE angewiesener Monteur die unter die Garantie fallende Sache repariert oder ein Einzelteil dieser Sache ausgetauscht bzw. repariert hat, so hat der Abnehmer keinen Garantieanspruch im Sinne der vorigen Absätze. Es besteht außerdem kein Garantieanspruch für die Reparatur oder den Austausch von Sachen oder Einzelteilen, deren Verschleiß oder Defekt auf einen normalen Gebrauch zurückzuführen ist.
4.6. DER WIESE hat das Recht, die Bedingungen der oben erwähnten Garantie einseitig zu ändern, ist allerdings verpflichtet, diese Änderungen dem Abnehmer schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
4.7. Die im ersten Absatz genannte Garantiefrist beginnt zum Zeitpunkt der Lieferung der Sachen. Falls es der Abnehmer unterlässt, die von der DER WIESE in Rechnung gestellten Beträge innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen, erlöschen die Garantiepflichten der DER WIESE sofort mit Ablauf der Zahlungsfrist, und der Abnehmer kann sich nicht mehr auf sie berufen.
4.8. DER WIESE hat das Recht, die Reparatur- und Servicearbeiten exklusiv von einem Servicebetrieb/Monteur durchführen zu lassen, den DER WIESE vor Ort anweist. Der Abnehmer hat seinerseits jede Störung und jeden Defekt ausschließlich zentral bei DER WIESE selbst zu melden, andernfalls erlöschen seine Garantieansprüche. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DER WIESE ist es ihm untersagt, selbst direkt Kontakt zu dem Servicebetrieb/Monteur aufzunehmen.
5. SERVICE
5.1. Beschwerden hinsichtlich Qualität, Stückzahlen, Zusammensetzung, Abmessungen, Gewichte, Art und Menge der gelieferten Sachen sowie Mängel oder Beschwerden hinsichtlich der von DER WIESE durchgeführten Arbeiten, bearbeitet DER WIESE nur, sofern und insoweit der Abnehmer diese Beschwerden innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der gelieferten Sachen bei DER WIESE per Einschreiben meldet. Die Beschwerde muss den Lieferzeitpunkt, die Art des Produkts und eine konkrete Beschreibung des Mangels enthalten. DER WIESE muss die Gelegenheit erhalten haben, zu prüfen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist. Geringe Abweichungen oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Quantität, Breite, Größe, Finish, Verarbeitung, Abmessungen, Farben usw. oder Abweichungen, die nach den Geschäftsgepflogenheiten in der Branche allgemein zulässig sind, stellen keinerlei Grund für eine gerechtfertigte Beschwerde dar. Garantien in Bezug auf die Qualität, die Zusammensetzung, die Anwendungsmöglichkeiten, die Eigenschaften, die Behandlung und andere technische Beschaffenheiten der Sachen sowie in Bezug auf die Exklusivität werden nur gewährt, wenn DER WIESE sie dem Abnehmer schriftlich bestätigt hat oder wenn mit entsprechenden Aufklebern auf den Sachen darauf hingewiesen wird. Beschwerden werden nicht bearbeitet, wenn Art und/oder Zusammensetzung der gelieferten Sachen nach der Lieferung durch oder im Zusammenhang mit einem Handeln oder einem Unterlassen des Abnehmers und der gegebenenfalls von ihm eingeschalteten Dritten geändert wurde/n oder wenn diese Sachen infolge eines nicht normalen Gebrauchs, infolge von Vorsatz, Leichtfertigkeit oder der Nichtbefolgung von Anweisungen oder der Gebrauchsanweisung oder Vorschriften von DER WIESE beziehungsweise infolge abnormaler Arbeitsbedingungen oder unsachgemäßer Handhabung vollständig oder teilweise beschädigt wurden oder einen Mangel aufweisen. Ist eine Beschwerde berechtigt, hat DER WIESE nach eigener Wahl die betreffenden Sachen auf eigene Kosten zu ersetzen, sie zu reparieren oder dem Abnehmer den dafür gezahlten Betrag zurückzuzahlen, ohne dass DER WIESE zu mehr verpflichtet ist.
5.2. DER WIESE bearbeitet keine Beschwerden, solange der Abnehmer eine Rechnung für gelieferte Sachen nicht begleicht. Eine Beschwerde entbindet den Abnehmer nicht von der vereinbarten Zahlungsverpflichtung.
5.3. Der Abnehmer verpflichtet sich, falls DER WIESE es wünscht, ihr die Gelegenheit zu geben, von einem von DER WIESE zu benennenden Sachverständigen begutachten zu lassen, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist. Andernfalls erlischt jegliches Beschwerderecht. Die Entscheidung des genannten Sachverständigen ist für beide Parteien bindend. Die Kosten für die Begutachtung trägt vollumfänglich der Abnehmer, falls sich herausstellt, dass die vom Abnehmer eingereichte Beschwerde vollständig oder teilweise ungerechtfertigt ist.
5.4. DER WIESE haftet nicht für Fehler des Abnehmers in seinen Aufträgen/Bestellungen.
5.5. Beschwerden in Bezug auf Rechnungen werden nur bearbeitet, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei DER WIESE eingereicht werden. Wird diese Frist nicht berücksichtigt, ist der Abnehmer an den Rechnungsbetrag gebunden. Stellt sich eine Beschwerde als gerechtfertigt heraus, kann DER WIESE den Rechnungsbetrag gegebenenfalls anpassen. Auch hier gilt, dass DER WIESE nicht verpflichtet ist, eine Beschwerde zu bearbeiten, solange der Abnehmer eine Rechnung für gelieferte Sachen nicht begleicht, und dass die Beschwerde den Abnehmer nicht von der/den vereinbarten Zahlungsverpflichtung(en) entbindet.
5.6. Es ist dem Abnehmer untersagt, DER WIESE gelieferte Sachen ohne vorherige Rücksprache und ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens DER WIESE zurückzusenden. Derartige Rücksendungen werden von DER WIESE nicht angenommen. Auf diese Weise vom Abnehmer unberechtigterweise zurückgesandte Sachen sendet DER WIESE dem Abnehmer auf dessen Kosten zurück. Die diesbezügliche Kostenaufstellung von DER WIESE ist, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, für den Abnehmer verbindlich.
5.7. Der Abnehmer ist gegenüber DER WIESE verpflichtet, die gelieferten Sachen nach der Lieferung und vor ihrer Lagerung, Verwendung oder Veräußerung zu zählen, zu messen, zu wiegen und - auch an der Verpackung - auf Mängel zu prüfen.
5.8. Der Abnehmer kann gelieferte Sachen nur an DER WIESE zurücksenden, wenn DER WIESE dieser Rücksendung sowie der Art und Weise der Rücksendung schriftlich zugestimmt hat. Kosten und Gefahr bezüglich der Sachen trägt jederzeit der Abnehmer.
6. HAFTUNG
6.1. DER WIESE ist im Falle einer erwiesenen, von ihr zu vertretenden Nichterfüllung oder unerlaubten Handlung ihrerseits lediglich zur Leistung von Schadenersatz in Höhe des Betrags verpflichtet, auf den die von DER WIESE abgeschlossene Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit dem schadenverursachenden Ereignis einen Anspruch gewährt, zuzüglich der diesbezüglich geltenden Selbstbeteiligung. DER WIESE ist nicht zum Ersatz irgendeines Schadens verpflichtet, wenn der Abnehmer zu dem Zeitpunkt, an dem das oben erwähnte Ereignis eintritt, mit der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber DER WIESE in Verzug ist. Die Bestimmung des vorigen Satzes gilt nicht im Falle von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit seitens DER WIESE selbst, ausgenommen ihrer nicht leitenden Untergebenen, bei der Durchführung des Vertrags. DER WIESE haftet nicht für indirekte Schäden, ausdrücklich einschließlich wirtschaftliche Verluste, entgangener Gewinn, Nutzungsverluste, Folgeschäden (auch bei Dritten) und andere Formen von Vermögensschäden, einschließlich jeglicher möglicher Ansprüche Dritter im weitesten Sinne des Wortes, zu denen auch, aber nicht ausschließlich Endabnehmer und Verbraucher sowie Mitarbeiter des Abnehmers gehören. Sie haftet ebenfalls nicht für Körperschäden, Schäden an beweglichen und unbeweglichen Gütern sowie den Verlust gelieferten Mehrwerts infolge von Leichtfertigkeit seitens DER WIESE selbst, ausgenommen ihrer nicht leitenden Untergebenen. Vollständig ausgeschlossen ist jegliche Haftung für Schäden im weitesten Sinne des Wortes, die gegebenenfalls durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Untergebener und Dritter, die DER WIESE zur Durchführung der ihr erteilten Aufträge hinzugezogen hat, entstehen. Der Abnehmer ist ferner verpflichtet, DER WIESE ausdrücklich von jeglichen Ansprüchen Dritter, zu denen ausdrücklich auch, aber nicht ausschließlich die eigenen Mitarbeiter des Abnehmers sowie Endabnehmer und Verbraucher gehören, in Bezug auf angebliche Schäden, die auch im Rahmen der Produkthaftung oder auf anderer Grundlage im weitesten Sinne des Wortes durch oder im Zusammenhang mit den gelieferten Sachen erhoben werden könnten, freizuhalten, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens DER WIESE selbst, ausgenommen ihrer nicht leitenden Untergebenen, bei der Durchführung des Vertrags zurückzuführen.
6.2. Die in Artikel 6.1 erwähnte Gewährleistung umfasst auch, dass der Abnehmer DER WIESE die Kosten rechtlichen und anderweitigen Beistands zu ersetzen hat, die DER WIESE im Rahmen der Verteidigung gegen einen Schadensanspruch eines solchen Dritten entstehen. Der Abnehmer verpflichtet sich gegenüber DER WIESE, für die im vorigen Absatz erwähnte Gewährleistung eine Versicherung abzuschließen und DER WIESE darin ausdrücklich als Begünstigten zu erwähnen. Der Abnehmer erteilt DER WIESE eine Abschrift des Versicherungsscheins und erlaubt DER WIESE unwiderruflich, sich bei dem betreffenden Versicherer zu erkundigen, ob der Abnehmer die zu entrichtenden Beiträge regelmäßig zahlt.
6.3. Der Abnehmer ist verpflichtet, die (Sicherheits-)Vorschriften, die Gebrauchsanweisung sowie die (Bedienungs-, Installations- und Desinfektions-)Vorgaben sorgfältig zu befolgen und durchzuführen sowie sein Personal angemessen zu unterweisen.
6.4. DER WIESE haftet nicht, wenn der Abnehmer oder Dritte die (Sicherheits-)Vorschriften, die Gebrauchsanweisungen sowie die (Bedienungs-, Installations- und Desinfektions-)Vorgaben der DER WIESE nicht ordnungsgemäß einhalten. Sie haftet ebenfalls nicht für die Verwendung von Hilfsmitteln.
6.5. DER WIESE haftet nicht für Schäden im weitesten Sinne des Wortes, die auf eine Überschreitung der Lieferfrist durch DER WIESE zurückzuführen sind.
6.6. Der Abnehmer ist im weitesten Sinne des Wortes für die Einhaltung örtlicher behördlicher Vorschriften sowie für die Einholung der erforderlichen Genehmigungen verantwortlich.
6.7. Der Abnehmer schützt DER WIESE gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung von Zeichnungen, Skizzen, Berechnungen, Daten, Dokumentationsmaterial, Proben, Muster usw., die vom Abnehmer oder in seinem Namen bereitgestellt wurden.
6.8. DER WIESE haftet nicht für Daten, Dokumentationsmaterial, Zeichnungen, Skizzen usw., die der Abnehmer DER WIESE bereitgestellt hat, und geht bei der Ausführung des ihr erteilten Auftrags davon aus, dass sie korrekt sind.
6.9. Der Abnehmer ist vollumfänglich für alle Rahmenfaktoren verantwortlich, zu denen auch - aber nicht ausschließlich - die charakteristischen Eigenschaften des Standorts gehören, wo der Abnehmer die von DER WIESE gelieferten Produkte einsetzt.
7. PREISE
7.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, lauten die Preise in Euro und verstehen sich zuzüglich MwSt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Transportkosten, Transportversicherung, Versandkosten, Handlingkosten und Standardverpackungskosten im Preis inbegriffen. DER WIESE ist in der Wahl des Transporteurs, der Versandweise und der zweckmäßigen Verpackung frei. Sollte nach Versand der Auftragsbestätigung beziehungsweise nach Zustandekommen des Vertrags, jedoch vor der Lieferung einer oder mehrere preisbestimmende Faktoren des Selbstkostenpreises, wie Einkaufspreise von Sachen, Material- oder Einzelteilpreise, Lohnkosten, Steuern, Währungskosten, Sozialabgaben, behördliche Abgaben, Verpackungskosten, Versicherungsbeiträge usw., steigen, hat DER WIESE das Recht, die Verkaufspreise dementsprechend zu ändern. DER WIESE setzt den Abnehmer im gegebenen Fall baldmöglichst über die Preisänderung in Kenntnis.
8. HÖHERE GEWALT
8.1. Höhere Gewalt - unabhängig davon, aus welchem Grund sie entstanden ist, hier auf jeden Fall ausdrücklich einschließlich Krankheit des Personals der DER WIESE und der von ihr eingeschalteten Dritten, Kriegshandlungen, „technische“ Betriebsstörungen, Geldentwertung, Feuer, kriegerische Übergriffe, Überschwemmungen, Streiks, Rohstoffmängel, behördliche Maßnahmen, Sperrungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportschwierigkeiten, Materialfehler, nicht rechtzeitige oder unterlassene Lieferung der zur Weitergabe an den Abnehmer bestimmten Sachen oder Rohstoffe an die DER WIESE durch Dritte, Energiekrisen, Beschlagnahme von Vorräten/Inventar, auch bei Dritten, Beeinträchtigung beziehungsweise Beschränkung oder Einstellung der Lieferungen öffentlicher Versorgungsunternehmen oder Auftreten von Gewerkschaften - verleiht DER WIESE das Recht, nach ihrer Wahl entweder die Lieferfrist zu überschreiten oder den mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag aufzulösen, ohne dass DER WIESE in diesem Zusammenhang zur Leistung von Schadenersatz jedweder Form verpflichtet ist. Sollte die höhere Gewalt länger als drei Monate andauern, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch eine entsprechend lautende Erklärung aufzulösen, ohne dass DER WIESE zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist. Sollte DER WIESE zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags im Sinne dieses Artikels bereits einen Teil des Vertrags ausgeführt haben, ist der Abnehmer verpflichtet, den bereits gelieferten Teil unter Berücksichtigung des vereinbarten Kaufpreises sowie zuzüglich etwaiger DER WIESE bereits entstandener Kosten zu zahlen.
9. AUFLÖSUNG
9.1. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Abnahme oder einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der dem Abnehmer auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags oder auf einer anderen Grundlage obliegenden Pflichten, sowie falls der Abnehmer gerichtlichen Zahlungsaufschub beantragt oder auf eigenen Antrag beziehungsweise auf Antrag eines Dritten für insolvent erklärt oder gegen ihn ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wird oder falls seine beweglichen und/oder unbeweglichen Güter oder anderen Güter in irgendeiner Weise gepfändet werden oder falls der Abnehmer sein Unternehmen stilllegt oder stillzulegen droht oder falls er aus irgendeinem Grund im Rahmen einer Schuldensanierung/Abzahlungsregelung an seine Gläubiger herantritt oder falls DER WIESE in billigem Ermessen davon ausgehen kann, dass eines der oben genannten Ereignisse sehr kurzfristig eintreten wird und den Abnehmer darüber schriftlich unterrichtet, hat DER WIESE das Recht, durch alleinige schriftliche Mitteilung an den Abnehmer jede weitere Lieferung von Sachen und etwaige Zahlungen auszusetzen sowie jeden mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrag vollständig oder teilweise aufzulösen und begonnene Verhandlungen zu beenden, und zwar unbeschadet der DER WIESE zustehenden Rechte, wie das Recht auf vollständigen Schadenersatz und/oder Rücknahme der Sachen, ohne dass DER WIESE zur Leistung von jeglichem Schadenersatz oder Gewährung einer Garantie verpflichtet ist. Die Forderung der DER WIESE ist sofort und auf einmal fällig.
10. GEWERBLICHES UND GEISTIGES EIGENTUM
10.1. Sämtliche Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums hinsichtlich der von DER WIESE stammenden oder von DER WIESE entwickelten, verwendeten oder gelieferten Sachen, Software, Entwürfe, Abbildungen, Fotos, Arbeitsabläufe, Vorlagen, Empfehlungen, Muster, Zeichnungen, Dessins, Prototypen, Rezepturen, Marken, Drucksachen, Broschüren, Websites, Kataloge, Berichte, Pläne, Proben, Finanzplanungen usw. sind und bleiben ausdrücklich und ausschließlich Eigentum der DER WIESE, unabhängig davon, welchen Anteil der Abnehmer oder vom Abnehmer hinzugezogene Dritte, einschließlich des eigenen Personals der DER WIESE, an ihrer Entwicklung hatte/n. Die Ausübung dieser Rechte, einschließlich im weitesten Sinne des Wortes die Veröffentlichung, die Übertragung, die Vervielfältigung, die Verbreitung von Daten oder die Nutzungsüberlassung, ist sowohl während als auch nach Ausführung des Auftrags ausdrücklich und ausschließlich DER WIESE vorbehalten. Auf erstes Ersuchen der DER WIESE sind die genannten Dinge, ausgenommen der gelieferten Sachen, der DER WIESE unverzüglich zurückzugeben.
10.2. Der Abnehmer verpflichtet sich, die von der DER WIESE eingetragene Marke ausschließlich und exklusiv für den Verkauf von Eisprodukten, die mithilfe der dem Abnehmer von DER WIESE verkauften Geräte, auf der Grundlage der dem Abnehmer von DER WIESE gelieferten Zutaten und bereitgestellten Rezeptur hergestellt werden, und für alle dem Verkauf dieser Eisprodukte dienenden Maßnahmen zu verwenden. Der Abnehmer verwendet diese Marke unter keinen Umständen als Teil des satzungsmäßigen Namens des Abnehmers und unterlässt jegliche Anpassung, Beschränkung oder Änderung dieser Marken.
10.3. Es ist dem Abnehmer untersagt, Zutaten und/oder Produkte bei einem anderen Unternehmen als bei DER WIESE oder einem von DER WIESE schriftlich angewiesenen anderen Unternehmen zu beziehen. Außerdem ist es dem Abnehmer untersagt, sich direkt oder indirekt in irgendeiner Weise an der Herstellung, dem Handel, dem Verkauf, dem Vertrieb oder der Vertretung eines Produkts zu beteiligen, das möglicherweise mit den Eisprodukten konkurriert, die mit den Sachen, den Zutaten und der Rezeptur von DER WIESE hergestellt werden.
10.4. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Informationen, die DER WIESE dem Abnehmer mitteilt, jederzeit vertraulich zu behandeln und geheim zu halten.
10.5. Zwischen der DER WIESE und dem Abnehmer wurde ein Lizenzvertrag geschlossen.
11. ZAHLUNGSWEISE
11.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Abnehmer sämtliche Ratenzahlungen an DER WIESE spätestens 1 Woche vor dem Datum der Lieferung der vereinbarten Sachen zu leisten, d.h. dem Lieferdatum, das DER WIESE dem Abnehmer schriftlich bestätigt hat. Hinreichend vor dem Lieferdatum erhält der Abnehmer von DER WIESE eine Pro-forma-Rechnung. Spätestens 7 Tage, bevor die vom Abnehmer bei DER WIESE bestellten Sachen transportfertig gemacht werden – was aus der genannten Pro-forma-Rechnung hervorgeht – muss bei DER WIESE das letzte Akkreditiv der Bank des Abnehmers eingegangen sein. Aus diesem unwiderruflichen Akkreditiv muss hervorgehen, dass die Zahlung des vereinbarten Betrags oder des Restbetrags am Lieferdatum erfolgt. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt diese Zahlungsweise seitens DER WIESE auf jeden Fall bei der Auslieferung der Maschinen mitsamt den vereinbarten beziehungsweise dazu gehörenden Paketen sowie bei der Lieferung von Grundstoffen bzw. Zutaten im Gesamtwert von über € 4.000,-- zuzüglich MwSt. und bei zusätzlichen Gerätelieferungen. Lediglich, sofern es ausdrücklich schriftlich anders zwischen DER WIESE und dem Abnehmer vereinbart worden ist, kann die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das Bankkonto der DER WIESE erfolgen. Die mit der vom Abnehmer zu leistenden Zahlung verbundenen Kosten des Zahlungsverkehrs trägt ganzheitlich der Abnehmer. DER WIESE ist jederzeit berechtigt, eine im vorgenannten Sinne vereinbarte Zahlungsfrist einseitig und mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen zu ändern. Darüber hinaus ist DER WIESE hinsichtlich aller Lieferungen jederzeit berechtigt, alle vorher getroffenen Zahlungsabsprachen zu ändern und zu verlangen, dass die Zahlungen am Tag der Lieferung oder durch Vorauszahlung in bar zu leisten sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich auf folgenden Absatz verwiesen.
Nicht rückzahlbare Zahlungen:
20 % - innerhalb von 2 Wochen ab Bestelldatum
60 % - innerhalb von 3 Monaten ab Bestelldatum
20 % - 1 Woche vor dem Transport
DER WIESE ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung von Sachen nach eigener Wahl entweder zu verlangen, dass der Abnehmer die vereinbarte Gegenleistung im Voraus zahlt oder eine im Bankverkehr als akzeptabel angesehene Sicherheit leistet, wie z.B. eine unwiderrufliche Bankbürgschaft für die Erfüllung aller Forderungen der DER WIESE gegen den Abnehmer, die sie auf der Grundlage des Vertrags oder auf einer anderen Grundlage hat oder haben wird. Sollte der Abnehmer einer Aufforderung zur Leistung einer Sicherheit nicht nachkommen oder sollte er die Pflicht zur Vorauszahlung oder irgendeine andere Pflicht, die dem Abnehmer aufgrund des Gesetzes, des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegt, nicht erfüllen, ist der Abnehmer, ohne dass es dazu einer Mitteilung, Ankündigung oder Inverzugsetzung in irgendeiner Form bedarf, von Rechts wegen in Verzug. DER WIESE sieht in dem Fall alle Aufträge und Verträge als beendet bzw. aufgelöst an. Der Abnehmer haftet in diesem Fall für alle Kosten und Schäden, die DER WIESE im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag und seiner vorzeitigen Beendigung entstehen.
11.2. DER WIESE gewährt keine Preisnachlässe oder Provisionen; es sei denn, dies wurde mit dem Abnehmer ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Abnehmer hat die Zahlung der Beträge, die der Abnehmer DER WIESE schuldet, ohne Nachlass oder Aufrechnung jedweder Form zu gewährleisten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Abnehmer hat keinesfalls das Recht, sich auf ein Recht auf Aussetzung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber DER WIESE zu berufen. Versäumt es der Abnehmer, innerhalb der festgesetzten Frist die Beträge zu entrichten, die der Abnehmer DER WIESE schuldet, so ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es dazu einer Mitteilung, Ankündigung oder Inverzugsetzung seitens DER WIESE bedarf. Sollte die Zahlung des Abnehmers nicht innerhalb der festgesetzten Frist erfolgen, hat der Abnehmer DER WIESE vertragliche Verzugszinsen in Höhe von monatlich 1,5 % für den ausstehenden Rechnungsbetrag zu zahlen, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt. Es liegt ausschließlich im Ermessen der DER WIESE, ob die für den Rechnungsbetrag anfallenden Verzugszinsen tatsächlich gefordert werden. Sollte DER WIESE dem Abnehmer schriftlich Preisnachlässe oder Provisionen gewährt haben, entfallen diese Preisnachlässe oder Provisionen vollumfänglich, falls der Abnehmer mit Annahme der bei der Lieferung angebotenen Sachen oder mit der rechtzeitigen Begleichung irgendeiner Rechnung der DER WIESE in Verzug ist.
11.3. DER WIESE ist berechtigt, ihre Forderung im Zusammenhang mit einer unbeglichenen Rechnung unverzüglich einem Dritten zur Beitreibung zu übergeben. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die DER WIESE im Rahmen der Beitreibung der Forderung entstehen, gehen ausdrücklich vollumfänglich zu Lasten des Abnehmers. Die außergerichtlichen Kosten werden auf mindestens 15 % des geschuldeten Betrags mit einem Mindestbetrag von € 500,-- festgesetzt.
11.4. DER WIESE ist berechtigt, Bestellungen des Abnehmers abzulehnen und auf den geschlossenen Verträgen beruhende Lieferungen (sowie die Fertigung oder Bearbeitung der dafür vorgesehenen Sachen) bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem der Abnehmer sämtliche Schulden gegenüber DER WIESE beglichen hat.
11.5. Die Nichtbegleichung eines Rechnungsbetrags am Fälligkeitsdatum hat zur Folge, dass alle Forderungen der DER WIESE gegen den Abnehmer unverzüglich fällig werden, und zwar auch die Forderungen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig wären, ohne dass es dazu einer Mitteilung, Ankündigung oder Inverzugsetzung seitens DER WIESE bedarf.
12. GEFAHRÜBERGANG UND EIGENTUMSVORBEHALT
12.1. Die Sachen, die DER WIESE dem Abnehmer liefert, sind bis zum Zeitpunkt der Ablieferung an der auf der Bestellung angegebenen Anschrift des Abnehmers versichert. Ab dem Zeitpunkt, an dem DER WIESE den Liefergegenstand abgeliefert hat, trägt der Abnehmer Kosten und Gefahr für ihn.
12.2. Das Eigentum an den von der DER WIESE gelieferten Sachen geht erst auf den Abnehmer über, nachdem er alle Verpflichtungen gegenüber DER WIESE zur Entrichtung der vereinbarten Gegenleistungen/des Kaufpreises für die gelieferten oder zu liefernden Sachen sowie zur Begleichung von Forderungen wegen Pflichtverletzungen bei der Erfüllung der Verträge erfüllt hat. Solange der Abnehmer Sachen bei sich hat, bezüglich derer DER WIESE den Eigentumsvorbehalt geltend machen kann, ist der Abnehmer auf erstes Ersuchen der DER WIESE verpflichtet, DER WIESE die Sachen zurückzugeben, ohne dass es dazu der Einschaltung eines Gerichts bedarf. Der Abnehmer ist ferner verpflichtet, die betreffenden Sachen getrennt aufzubewahren und als von der DER WIESE stammend zu kennzeichnen. Die unter den Eigentumsvorbehalt der DER WIESE fallenden Sachen dürfen keinesfalls verpfändet oder anderweitig Dritten zur Sicherheit - einschließlich Mietkauf und/oder Mietverkauf – übertragen, in keinerlei Weise verkauft oder veräußert oder an einen anderen als den vereinbarten Standort verbracht werden. Die Kosten für die Ausübung des Eigentumsvorbehalts gehen zu Lasten des Abnehmers. Der Abnehmer ist verpflichtet, zu gewährleisten, dass die unter den Eigentumsvorbehalt der DER WIESE fallenden Sachen gegen die Risiken versichert sind, gegen die üblicherweise eine Versicherung abgeschlossen wird (ausdrücklich einschließlich Feuer, Diebstahl, Wasser- und Sturmschäden) oder gegen die DER WIESE eine Versicherung als wünschenswert erachtet.
13. PROBEN
13.1. Die vom Abnehmer bei DER WIESE angeforderten Muster oder Prototypen stellt DER WIESE dem Abnehmer zum Zeitpunkt der Lieferung in Rechnung. Diese Muster schreibt DER WIESE dem Abnehmer vollumfänglich gut, sofern diese Muster DER WIESE unbeschädigt innerhalb von 30 Tagen ab der Lieferung an den Abnehmer zurückgegeben werden. Sofern der Abnehmer die Bedingungen nicht erfüllt, schuldet der Abnehmer unverzüglich den in Rechnung gestellten Betrag sowie die Transportkosten und die Umsatzsteuer.
14. GERICHTSSTAND UND RECHTSWAHL
14.1. Die von diesen Geschäftsbedingungen erfassten Verträge und die sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Entsprechendes gilt ohne Einschränkung für alle geführten Verhandlungen, Angebote, Offerten, angenommenen Bestellungen, Aufträge, Regelungen usw.
14.2. Streitfälle, eingerechnet ausdrücklich die Streitfälle, welche nur eine Partei als solche ansieht, die - in Bezug auf die Ausführung oder die Auslegung der von diesen Geschäftsbedingungen erfassten Verträge, Angebote, Offerten, angenommenen Bestellungen, Aufträge, Regelungen und geführten Verhandlungen usw. - im Zusammenhang damit oder in ihrem Ergebnis entstehen sollten, werden ausschließlich vom Landgericht Breda beigelegt; es sei denn, der Streitfall fällt in die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtsbezirks des Landgerichts und/oder der Streitfall ist aufgrund zwingenden Rechts dem Amtsgericht des Landgerichts zur Schlichtung vorbehalten. In diesen Fällen wird der Streitfall zur Schlichtung dem Amtsbericht des zuständigen Landgerichts vorgelegt.
14.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat DER WIESE in mehreren Sprachen verfasst. Im Falle unterschiedlicher Auslegungen der einzelnen Sprachfassungen gilt die Auslegung der niederländischen Fassung als einzig korrekte. Diese niederländische Fassung wird dem Abnehmer auf jeden Fall ebenfalls ausgehändigt.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einem zwischen der DER WIESE und dem Abnehmer geschlossenen Vertrag widersprechen und sollte eine diesen Widerspruch behebende Auslegung nicht möglich sein, so gilt, jedoch lediglich für die betreffende Situation, das, was ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, ohne Rücksicht auf das, was in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist. DER WIESE hat diese Geschäftsbedingungen bei der Industrie- und Handelskammer in Tilburg.